gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" und Nichtwohngebäude
Im Zuge der Energieberatung entwickle ich mit Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (kurz iSFP). Dieser bietet Ihnen einen Überblick zu den anstehenden Maßnahmen, die zur Erreichung Ihres Sanierungsziels erforderlich sind. Die Maßnahmen der Sanierung werden dazu in einem sinnvollen zeitlichen Ablauf definiert.
Die Energieberatung wird staatlich gefördert, zudem erhalten Sie mit dem iSFP einen Bonus auf die Förderung Ihrer Sanierungsmaßnahmen bei einer Schritt für Schritt Sanierung.
Möglich sind dabei eine Schritt-für-Schritt Sanierung oder eine Gesamtsanierung in einem Zug:
Schritt-für-Schritt Sanierung
Gesamtsanierung in einem Zug
gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" und Nichtwohngebäude
Ähnlich zur Energieberatung für Wohngebäude entwickle ich mit Ihnen für Ihr Nichtwohngebäude ein individuelles Sanierungskonzept. Auch hier werden anstehende Sanierungsmaßnahmen definiert und in einen zeitlich sinnvollen Ablauf gebracht, mit dem Ziel ein aufgewertetes, effizientes Gebäude hervorzubringen.
Analog wird auch die Energieberatung für Nichtwohngebäude staatlich gefördert.
gemäß der Bilanzierungsregeln des Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, nach Anhang 3.1.1 (Wohngebäude) bzw. Anhang 3.2.1.2 (Nichtwohngebäude) zu Anlage 3
Für Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich sind ab Anfang 2024 Lebenszyklusanalysen (kurz LCA) zur Beantragung von KfW Förderkrediten verpflichtend. Eine LCA stellt sicher, dass Bauprojekte den aktuellen Neubauanforderungen entsprechen. Sollten Sie einen Neubau planen, stehe ich Ihnen zur Erstellung einer LCA jederzeit zur Verfügung.
Auch die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen werden im hohem Umfang gefördert. Nach der Erstellung eines individuellen Sanierungskonzeptes stehe ich Ihnen bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung. Ich helfe Ihnen bei der Angebotseinholung, sowie der Begutachtung und Dokumentation der fachmännische Ausgeführten Maßnahmen. Auf diese Weise stelle ich sicher, dass Sie die Förderungen für Sanierungsmaterialien und -leistungen optimal nutzen können.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme oder nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme Ihres Gebäudes stelle ich Ihnen auch gerne einen Energieausweis (Verbrauchsausweis) aus. Ein Energieausweis ist für ein Gebäude verpflichtend, wenn es neu gebaut, energetisch geändert oder verkauft bzw. vermietet werden soll.
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